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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
(AVLZB)

1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AVLZB. Sie sindvereinbarter Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Anders lautenden AllgemeinenGeschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. GegenüberKaufleuten sind Erklärungen, Zusagen und abweichende Vereinbarungen aus Rechtssicherheitsgründennur dann verbindlich, wenn sie schriftlich geschlossen werden. 

2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Angaben in Prospekten, Anzeigen etc. insbesondereauch Preisangaben, sind unverbindlich. Für Druckfehler übernehmen wirkeine Haftung. Durch das Erscheinen eines neuen Kataloges und /oder der jeweils neuestenPreisliste verlieren alle bisherigen Kataloge und /oder Preislisten ihre Gültigkeit. 

3. Abnahme
Mit der Übergabe gilt das Fahrzeug, Aggregat und /oder Teil als abgenommen undordnungsgemäß geliefert. Der Besteller kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er nichtinnerhalb von 8 Tagen, nachdem die Fertigstellung gemeldet und die endgültige Rechnungausgehändigt worden ist, das Fahrzeug Aggregat und /oder Teil gegen Begleichung derRechnung abholt, wenn keine Lieferung der Ware vereinbart war. War die Lieferung derWare an den Besteller vereinbart, so kommt der Besteller in Verzug der Annahme, wenn erdie ihm gelieferte Ware nicht annimmt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht abgeholt,können wir als Standgeld die ortsüblichen Einstellgebühren für tagweise eingestellte Fahrzeugeberechnen, wenn der Besteller Kaufmann ist. 

4. Bestellungen
Bestellungen gelten erst nach Postzustellung für uns verbindlich eingegangen. TelefonischeDurchsagen sind erst nach schriflicher Bestätigung durch den Auftragsgeber angenommen,es sei denn, der Auftragsgeber wünscht sofortige Lieferung. Die Bestellung kommt, wennder Kunde sofortige Lieferung verlangt im Falle der telefonischen Bestellung über dieArtikelzustand, die der Kunde gegenüber uns telefonisch durchgibt. Verlangt der Käufer nichtausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte Rechnung gleichzeitig alsAuftragsbestätigung. 

5. Preise
Maßgebend sind die am Tage der Bestellung gültigen Preise. Unsere Preise verstehen sichals Endpreise inklusive Mehrwertsteuer, ausschließlich Versandkosten. 

6. Beanstandungen
Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen Ausführung aus einwandfreiem Material.Beanstandungen müssen uns wegen offensichtlicher, bei Aufträgen unter Kaufleuten aucherkennbarer Mängel, unverzüglich spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nachAbnahme schriftlich mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, so sind Ansprüche aufgrunddieser Mängel gegen uns ausgeschlossen. Die rechtzeitige Absendung der schriftlichenMängelanzeige ist ausreichend. 

7. Versand
Versand erfolgt stets auf Rechnung des Empfängers. Sofern nichts anderes vereinbart, bleibtdie Beförderungsart uns vorbehalten. 

8. Lieferfristen
Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von uns innerhalb kürzester Frist versandfertiggemacht. Wir behalten uns bei Nichtlieferbarkeit ausdrücklich die Nichterbringung der Leistungvor. Bestellte Ware, die nicht zu unserer ständigen Lagerware gehört und die wir direkt beimHersteller abrufen müssen, wird innerhalb von zwei Wochen geliefert. Diese Lieferfrist stehtgegenüber Kaufleuten unter dem ausdrücklichen Vorbehalt unserer rechtzeitigenSelbstbelieferung durch den Hersteller oder Zulieferer. Sollten wir vereinbarte Lieferterminenicht einhalten, so hat unser Kunde die sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte. Ersatzeines Verzugsschadens oder Schadensersatzes wegen Nichterfüllung kann der Kunde nurin Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens verlangen, es sei denn, auf unsererSeite liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Jeder Schadensersatzanspruch desKunden ist ausgeschlossen, wenn wir infolge höherer Gewalt oder infolge vonBetriebsstörungen durch Arbeitskampf, Ausbleiben von Zulieferungen, Störungen imTransportwesen, höherer Gewalt oder aus ähnlichen Gründen nicht fristgerecht liefern können. 

9. Zahlungen
Zahlungen sind ohne jeden Abzug entweder bei Abholung der Ware in bar oder bei Versandgegen Nachnahme oder Vorauskasse zu leisten. Für Lieferungen, die nicht per Nachnahmeoder Vorauskasse erfolgten, ist die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzugzu leisten. Die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie Abzüge jeder Art sindunzulässig, die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftigen Gegenansprüchen istausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug werden unbeschadet weitergehender RechteVerzugszinsen in der tatsächlich entstandenen Höhe, mindestens aber mit 5% p.a. über demjeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Dem Käuferbleibt der Nachweis einer niedrigeren, uns einer höheren Belastung vorbehalten. 

10. Eigentumsvorbehalt und Eigentumsübertragung
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns verkauften Waren sowie an allen eingebautenZubehör- und Ersatzteilen bis zur vollständigen Bezahlung der uns aufgrund des Vertrageszustehenden Forderungen vor. Ist der Käufer Kaufmann und bezieht er die Ware im Rahmendes Betriebes seines Handelsgewerbes, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung allerForderungen, die uns gegen den Käufer aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm zustehen.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wirberechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter unseremEigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen. Der Kunde kann im Rahmen einesordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die Ware weiterveräußern. Die Forderungen ausdem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt mit allen Nebenrechtenan uns ab. Der Käufer ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüberordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt diese Forderungen für Rechnung der Noviteceinzuziehen. Wird die Einziehungsermächtigung widerrufen, ist der Käufer verpflichtet, unsalle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben. Ist derKäufer Kaufmann und hat er die Vorbehaltsware von uns im Rahmen seines Betriebes seinesHandelsgewerbes bezogen, so sind wir und unsere Bevollmächtigten berechtigt, dieGeschäftsräume unseres Kunden zu betreten, seine Unterlagen zur Feststellung der an unsabgetretenen Forderungen einzusehen und die zur Geltendmachung, der an uns abgetretenenForderungen notwendigen Unterlagen seinen Geschäftspapieren zu entnehmen bzw. Kopiendavon zu fertigen.Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauftoder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt, so gilt die Forderung des Käufersgegen seine Abnehmer nur in Höhe des Einzelbetrages bzw. der Einzelbeträge inklusiveMehrwertsteuer als an uns abgetreten, den bzw. die der Käufer seinem Abnehmer in Rechnunggestellt hat. Unterscheidet der Käufer bei der Rechnungsstellung an seinen Abnehmer nichtzwischen unserer Vorbehaltsware, anderen Waren und /oder im Zusammenhang damiterbrachten Leistungen, berechnet er seinem Abnehmer also nur einen Gesamtpreis, so giltdie gesamte Forderung gegen seinen Abnehmer als an uns abgetreten. Der Käufer trittbereits jetzt alle Ersatzansprüche an uns ab, die er bei einem eventuellen Untergang oderder Beschädigung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwirbt. Die Ersatzansprüche dienen derSicherung der Verkäuferin. Für sie gelten die Vorschriften dieses Abschnittes entsprechend.Übersteigt der Wert aller bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Käufernachhaltig um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabevon Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Jede Verpfändung oderSicherheitsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmungunzulässig. Bei Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte hat uns der Käufer dies unverzüglichanzuzeigen.Der Kunde verpflichtet sich bereits jetzt, uns das Eigentum an den Teilen zu übertragen, diewir in seinem Auftrag ausbauen und durch unsere Teile ersetzen.Verarbeitet der Käufer Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, in dem er diese etwaeinbaut in Gegenstände, die in seinem Eigentum stehen, so nimmt er die Verarbeitung nichtfür sich, sondern für uns vor, mit der Folge, daß wir das Vorbehaltseigentum an der von unsverkauften Ware nicht verlieren. Der Kunde hat uns eine Anschriftenänderung unmittelbarmitzuteilen, solange wir das Vorbehaltseigentum inne haben. Uns steht wegen unsererForderungen aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftragesin unserem Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auchwegen Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung geltend gemacht werden. Machenwir von unseren Rechten Gebrauch, so ist dem Käufer zuvor eine Verkaufsandrohung miteiner Nachfrist zur Regulierung unserer fälligen Forderungen zuzusenden. Das vertraglichePfandrecht dient unserer Sicherung. Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten entsprechend. 

11. Haftung
Unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist beschränkt auf Schäden, die wiroder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder bei der Verletzung vonfür die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführthaben. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt aufdie bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluß oderspätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. 

12. Sorgfaltsplich
Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen an imöffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen den gesetzlichen Bestimmungenentsprechend in die Kfz-Papiere eingetragen werden. 

13. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt - soweit nicht für einzelne Produkte längere Gewährleistungsfristenmit dem Käufer vereinbart werden - zwei Jahre ab Übergabe der Ware bei Neuwaren undein Jahr ab Übergabe bei gebrauchten Waren. Gegenüber Kaufleuten beträgt dieGewährleistungsfrist für gebrauchte Waren und neue Waren ein Jahr ab Übergabe der Ware.Aus Garantieversprechen von Herstellern können uns gegenüber keine selbständigenVerpflichtungen hergeleitet werden.Ist die Ware mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form derBeseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelhaften Sache verlangen, vomVertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadenersatz kann der Käufer nurverlangen, wenn wir den Mangel zu vertreten haben. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllungzu verweigern, wenn diese für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Waren von fremder Seite verändert,bearbeitet und /oder Mängel ohne unsere Zustimmung beseitigt wurden und /oder der Käufermit der Kaufsache /unter Verwendung der Kaufsache an motorsportlichen Veranstaltungenteilgenommen hat und /oder Teile verbaut hat, die nur für den Export bestimmt sind undnicht im Straßenverkehr zugelassen sind, es sei denn der Käufer weist nach, dassder Mangel nicht ursächlich auf die Veränderung oder Bearbeitung zurückzuführen ist. 

14. Übernahmebedingungen
Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Gegenstandesoder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Tage im Rückstand, so sindwir nach Setzung einer Nachfrist von 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, pauschal 20 %des Kaufpreises als Schadensersatz geltend zu machen. Dem Käufer steht ausdrücklichdas Recht zu, den Nachweis zu führen, der Schaden oder eine Wertminderung sei überhauptnicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist, sofern der Käufer Kaufmann ist,das für den Sitz unserer Firma zuständige Gericht. Erfüllungsort ist -gegenüber Kaufleuten-Memmingen. 

16. Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer -und Zahlungsbedingungen
(AVLZB) unwirksam sein, so läßt dies die anderen Klauseln unberührt.

Allgemeine Verkaufs-, Liefer -und Zahlungsbedingungen (AVLZB)


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